Unfallgutachten

 

Haftpflichtgutachten

Ihr Unfallgegner hat Schuld am Unfall

Bei Schadensfällen dieser Art haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen:

1. Fiktive Schadensabrechnung nach Gutachten des Kfz Sachverständigen

2. Abrechnung nach sofortiger Reparatur

 

Kaskogutachten

 

Ihre eigene Versicherung soll den Schaden regulieren (Teil- bzw. Vollkasko)

Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem kaskoversicherten Fahrzeug (Vollkasko bzw. Teilkasko) und bei dem Schaden handelt es sich um einen

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht (Ihr Unfallgegner ist nicht bekannt)
  • Elementarschaden (z.B. Hagelschaden)
  • Einbruch
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.

In solchen Fällen informieren Sie zuerst Ihre Versicherung, bevor Sie einen KFZ Sachverständigen beauftragen. Bei Kaskoschäden zahlt Ihre eigene Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Aus diesem Grund ist Ihre Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen und z.B. das Unfallgutachten oder den Kostenvoranschlag bei einem kooperierenden KFZ-Sachverständigen Ihrer Versicherung erstellen lassen.

 







Gerichtsgutachten

 Die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgt bei einem Rechtsstreit oder in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO grundsätzlich durch das Gericht. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen bzw. die Auswahl der Person des Sachverständigen kann jedoch auf Vorschlag der Parteienvertreter erfolgen. Ist vorher schon ein Privatgutachten beauftragt worden, ist das Gericht nicht verpflichtet, dieses anzuerkennen. Auch kann der erstattende Sachverständige nicht mehr als Gerichtssachverständiger berufen werden. Bei wichtigen Gründen, z. B. Befangenheit, darf der Sachverständige den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens ablehnen.

Nach Prüfung der Anforderung durch das Gericht wird eine Anzahlung über die Höhe des voraussichtlichen Sachverständigenhonorars durch das Gericht beim Antragsteller angefordert. Nach erfolgter Einzahlung erfolgt die weitere Bearbeitung.
 
Das Gericht formuliert auf Basis der Anforderung den Fragenkatalog für den Sachverständigen. Der Sachverständige erhält die Gerichtsakte für das geplante Gutachten, prüft seine Zuständigkeit, die zeitlichen Möglichkeiten und die Höhe der Anzahlung zur Abdeckung seiner Leistungen. Er legt fest, welche Maßnahmen zur Erstellung des Gutachtens notwendig sind, z. B. Durchführung eines Ortstermins, Untersuchungen etc.

Danach erstellt der Sachverständige persönlich das Gutachten auf Basis des o.g. Fragenkataloges, unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Erstellung des Streitobjektes oder der zu beurteilenden Leistung. Das Gericht erhält die Gerichtsakte mit der gewünschten Anzahl Gutachten inkl. der Anlagen. Die Verteilung erfolgt durch das Gericht an alle Beteiligten.

Die durch die Tätigkeit des Sachverständigen entstehenden Kosten für die Erstellung eines Gutachtens trägt der Auftraggeber, unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens. Für seine Gutachtertätigkeit hat der Sachverständige Anspruch auf:

- eine Entschädigung für seinen Zeitaufwand,
- eine Vergütung der Fahrtkosten und des durch Ortsabwesenheit verursachten Aufwandes,
- den Ersatz von Aufwendungen zur Erstellung des Gutachtens (Porto, Telefon, Fotos etc.)

Für die Erarbeitung von Gerichtsgutachten bemessen sich die Entschädigung und die einzelnen Kostenerstattungen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG – vom 5. Mai 2004.

 

 

Unfallanalyse


 

Die Unfallanalyse (oder auch Unfallrekonstruktion) umfasst die Rückrechnung von Fahrgeschwindigkeiten nach Unfällen aus Unfallspuren, die Untersuchung von Unfallabläufen, Vermeidbarkeitsbetrachtungen von Verkehrsunfällen, Betrugsaufklärung, Messtechnik (Licht, Geräusche, Beschleunigungen).

 

Geschnitten werden oder in die Seite fahren?

Ein BMW-Fahrer wurde angezeigt, weil er einen stehenden VW überholt, geschnitten und gestreift haben soll. Der BMW-Fahrer stellte dies heftig in Abrede. Bei der Durchsicht der gut dokumentierten seitlichen Schäden an beiden Fahrzeugen wurde ein von hinten unten steil nach vorne oben viellinig gemasertes Spurenfeld gefunden. Dort war bei der Nachbesichtigung des Fahrzeugs schwarz erscheinendes Material angerieben. Die Anreibungen wurden abgenommen und in ihrer Feinstruktur untersucht; es handelte sich um verwittertes Gummi. Die Reibspuren selber konnten nicht von einem Entlangstreifen an einem stehenden Hindernis stammen, da sie dann horizontal gemasert gewesen wären. Sie stammten vielmehr von der Berührung mit der Flanke eines sich drehenden Reifens. Der Pkw VW war tatsächlich ebenfalls gefahren und hatte zum Zeitpunkt des Anstoßes nicht gestanden.

 

  

Vermeidbarkeit bei 100km/h?

Im Raum Neuburg/Donau kam es zu einem schweren Unfall zwischen einem Pkw Peugeot, der auf einer bevorrechtigten Staatsstraße fuhr und frontal die rechte Seite eines Pkw VW Passat erfasste, dessen Lenker gerade die Fahrbahn überqueren wollte. Durch die Wucht des Aufpralls überschlug sich der Pkw VW, wodurch der Lenker schwer verletzt und die Beifahrerin getötet wurden. Im Rahmen unserer Unfallbereitschaft wurden die Spuren und Endstellungen bzw. -lagen vor Ort eingemessen. Aus der späteren Kollisionsanalyse und der vom Pkw Peugeot gezeichneten Bremsspur von über 43m Länge errechnete sich seine Ausgangsgeschwindigkeit zu 109-119km/h. Bei Einhaltung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit hätte der Lenker des Pkw Peugeot den Unfall räumlich vermeiden können.


Fahrzeugbewertungen

 

Es gibt mehrere Situationen oder Fälle in denen man eine Fahrzeugbewertung beziehungsweise ein Gutachten über den Wert eines Automobils benötigt. Zum Beispiel dann wenn das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt war und als Totalschaden ausgewiesen wird – denn von der endgültigen Fahrzeugbewertung hängt es dann ab, welchen Restwert die Versicherungsgesellschaft für das Fahrzeug ansetzt. Des Weiteren können Fahrzeugbewertungen auch beim Verkauf von Automobilen eine wichtige Rolle spielen – denn der ermittelte Fahrzeugpreis kann als Grundlage für den Verkaufspreis herangezogen werden.

Werden Fahrzeugbewertungen benötigt, so gibt es zwei Möglichkeiten oder Anlaufstellen, um diese zu erhalten. Als erstes besteht die Möglichkeit, dass man einen Kfz-Gutachter oder einen Unfallgutachter mit der Fahrzeugbewertung beauftragt. Dieser kommt dann vorbei und schaut sich das Fahrzeug genau an, um sein Gutachten erstellen zu können. Allerdings kann es eine ganze Weile dauern bis man solch ein Gutachten vorliegen hat. Die Zeitspanne hängt hauptsächlich davon ab, wann der KFZ-Gutachter Zeit findet um das Fahrzeug zu inspizieren. Die eigentliche Begutachtung dauert meist nicht sehr lang – im Durchschnitt 15 bis 20 Minuten. Der Vorteil eines solchen Gutachtens liegt darin, dass es äußerst individuell ist und sich wirklich auf das jeweilige Fahrzeug bezieht. Allerdings ist solch ein Gutachten auch mit entsprechenden Kosten verbunden – je nach Kfz-Gutachter bezahlt man für Fahrzeugbewertungen einen Betrag der zwischen 150 und 300 Euro liegt.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Fahrzeugbewertungen über das Internet anzufordern. Dazu müssen lediglich die Rahmendaten des Fahrzeugs eingegeben werden. Möchte man eine äußerst genaue Wertermittlung, so kann man auch noch weitere Daten eingeben, die beispielsweise auch die Ausstattung des Fahrzeugs umfassen. Der Vorteil an diesen Fahrzeugbewertungen ist die Tatsache, dass man sie relativ schnell vorliegen hat. Der gesamte Prozess dauert in aller Regel noch nicht einmal 10 Minuten – und was die Kosten angeht so kann sich dieser Service ebenfalls sehen lassen. Je nach Genauigkeit der Fahrzeugbewertung beginnen die Preise für solch ein Onlinegutachten bei rund 10